1. Vertragsabschluss
Die Buchung aller Kurse ist sowohl über das Online-Buchungsformular auf der Webseite als auch über eine schriftliche Studienanmeldung möglich. Die Angebote des ILS im Internet sowie in den Katalogen / Broschüren und anderen physischen Werbemedien stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, ein verbindliches Angebot über die Buchung der Teilnahme an einem bestimmten Lehrgang abzugeben. Zu diesem Zweck füllen Sie das Buchungsformular auf der Webseite des ILS unter Angabe sämtlicher als Pflichtfelder gekennzeichneten Informationen aus. Vor dem Absenden der Online-Buchungsanfrage können Sie die Daten Ihrer Buchungsanfrage jederzeit einsehen und mittels der Tastaturfunktion jederzeit ändern / korrigieren. Durch Absenden der Buchung (Klick auf den Button "Jetzt kostenpflichtig anmelden") geben Sie ein verbindliches Angebot auf einen Vertragsschluss ab. Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Buchung mittels einer automatischen Buchungsbestätigung per E-Mail. Die Bestätigung des Eingangs der Buchung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Buchung und stellt grundsätzlich noch keine Vertragsannahme dar, sondern dokumentiert lediglich, dass Ihre Buchung bei uns eingegangen ist. Der Vertrag mit uns kommt erst mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung, frühestens jedoch mit Erhalt des ersten Studienmaterials zustande. In der Anmeldebestätigung ist der Vertragsinhalt, die Studienbedingungen und das Datum des Studienbeginns ausgewiesen, welches für Vertragsänderungen maßgebend ist.
2. 4 Wochen kostenlos testen
Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Darüber
hinaus erhalten Sie als freiwillige Zusatzleistung vom ILS weitere
2 Wochen Zeit, unsere Leistungen und
den Service in aller Ruhe zu testen. Sollten Sie nicht überzeugt sein
und von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, werden Ihnen für diese
4 Wochen natürlich keine
Studiengebühren berechnet - diese Zeit ist dann absolut kostenlos für
Sie. Wenn Sie Ihren Fernlehrgang fortsetzen, zählt diese Zeit zur
regulären Studiendauer und wird entsprechend den Angaben der
Studienanmeldung berechnet.
3. Studienmaterial
Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie vom ILS
Studienmaterial für die ersten Monate. Bei vielen Lehrgängen mit einer
Studiendauer von weniger als 12 Monaten ist es sogar das gesamte
Studienmaterial des Lehrgangs. Weitere Sendungen erhalten Sie dann
jeweils halb- bzw. vierteljährlich. Für den reibungslosen Versand des
Studienmaterials informieren Sie das ILS rechtzeitig über Änderungen
Ihrer Lieferadresse. Bei Versand der Studienmaterialien ins europäische
Ausland erhöhen sich die monatlichen Studiengebühren um 2,90 €, bei
Versand ins außereuropäische Ausland um 9,70 €. Das Studienmaterial darf
weder im Original noch in kopierter bzw. digitalisierter Form an
unbeteiligte Dritte weitergegeben werden. Das gilt auch für korrigierte
und kommentierte Aufgabenlösungen. Bei Lehrgängen, die auf staatliche,
öffentlich-rechtliche oder sonstige externe Prüfungen vorbereiten,
werden die Änderungen von Prüfungsordnungen und Rahmenstoffplänen
laufend berücksichtigt. Inhalt und Umfang des Studienmaterials können
sich daher ändern.
4. Individuelle fachlich-pädagogische Betreuung
Zu jedem Lernabschnitt können Sie Aufgaben bearbeiten und die
Lösungen an das ILS einsenden. Studienleiter korrigieren und benoten
Ihre Aufgabenlösungen und geben, falls notwendig, ergänzende
Erläuterungen. Für Fragen zum Lehrstoff können Sie sich jederzeit - auch
über das Online-Studienzentrum - an das ILS wenden. Während Ihres
Fernstudiums werden Sie von erfahrenen Pädagogen betreut, die Ihnen Ihre
Fachfragen gerne beantworten.
5. Begleitender Unterricht
Je nach Lehrgang sind Präsenzseminare und/oder Online-Veranstaltungen als obligatorischer Bestandteil oder als ergänzendes Angebot des Lehrgangs vorgesehen.
- Mit ***) gekennzeichnete Lehrgänge enthalten begleitenden Unterricht, dessen Gebühren in den Studiengebühren enthalten sind.
- Mit **) gekennzeichnete Lehrgänge enthalten begleitenden Unterricht, dessen Gebühren nur teilweise in den Studiengebühren enthalten sind.
- Mit *) gekennzeichnete Lehrgänge enthalten begleitenden Unterricht, dessen Gebühren nicht in den Studiengebühren enthalten sind.
Die Teilnahme am begleitenden Unterricht ist an die Erbringung aller bis zum Zeitpunkt der Veranstaltung vorgesehenen Leistungen gebunden.
6. Prüfungsgebühren
Bei der Teilnahme an staatlichen, öffentlich-rechtlichen oder anderen
externen Prüfungen fallen bei den Prüfungsinstitutionen in der Regel
einmalig zusätzliche Prüfungsgebühren an, die nicht in den
Studiengebühren enthalten sind.
7. Abschlusszeugnis / Abschlusszertifikat
Nach dem Bearbeiten Ihres Lehrgangs und dem Erbringen aller vorgesehenen Leistungen erhalten Sie für die Teilnahme am
Lehrgang ein ILS-Abschlusszeugnis. In bestimmten Lehrgängen kann durch
eine zusätzliche Leistung das ILS-Abschlusszertifikat erworben werden.
Ist für die Zulassung zur Prüfung der Nachweis einer bestimmten
beruflichen Vorbildung oder Berufspraxis erforderlich, so haben Sie
selbst für diesen Nachweis zu sorgen. Benötigen Sie während Ihres
Studiums einen Nachweis Ihres Leistungsstandes im Lehrgang, erhalten Sie
auf Wunsch ein Zwischenzeugnis oder eine Teilnahmebescheinigung.
Zwischenzeugnisse können Sie anfordern, sobald Sie jeweils das Pensum
eines Halbjahres bearbeitet haben.
8. Gleichbleibende Studiengebühren
Gemäß Fernunterrichtsschutzgesetz werden die Studiengebühren während der Vertragslaufzeit nicht steigen. Leistungen im Fernunterricht sind gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit. Sollte die Steuerbefreiung aufgrund einer Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften oder der Auffassung der Finanzverwaltung entfallen, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils im Fälligkeitszeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
9. Bankeinzug/SEPA-Lastschriftmandat
Sofern Sie das SEPA-Lastschriftmandat erteilen, können alle Gebühren,
die im Zusammenhang mit diesem geschlossenen Weiterbildungsvertrag
anfallen, von der angegebenen Bankverbindung eingezogen werden, es sei
denn, es wird ein weiteres Lastschriftmandat erteilt. Über die
Fälligkeit und Höhe der einzuziehenden Beträge aus diesem Vertrag wird
bis spätestens 2 Tage vor der ersten Abbuchung informiert.
10. Kündigung des Studienvertrages
Der Lehrgang kann nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen
während des ersten Halbjahres mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt
werden, frühestens jedoch zum Ablauf des ersten Halbjahres. Danach
können Sie den Studienvertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten
zum Ende des Studienmonats kündigen. Die Kündigung hat mindestens in Textform oder über den auf unserer Website verfügbaren Kündigungsbutton zu erfolgen.
11. Verlängerung / Verkürzung der Studiendauer
Sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Lehrgangs mehr Zeit benötigen
als die reguläre Studiendauer vorsieht, so können Sie Ihr Studium
kostenlos verlängern. Die kostenlose Verlängerung beträgt in der Regel
50% der Gesamtstudienzeit und variiert je nach Lehrgangsdauer. Sie ist
für jeden Lehrgang unter der Rubrik Lehrgangsdauer ersichtlich. Sollten
Sie den Lehrgang vor Beendigung der regulären Studiendauer abschließen,
bleibt die Gesamtstudiengebühr davon unberührt.
12. ILS-Sozialgarantie
Treten nach Aufnahme des Studiums unvorhersehbare wichtige Gründe auf
(lang andauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit), so können Sie eine
zeitweise Stundung für die nächstfälligen Gebühren beantragen. Dem
Antrag wird entsprochen, wenn Ihre bis zu diesem Zeitpunkt fälligen
Zahlungen ordnungsgemäß geleistet wurden.
Gewährt Ihnen das ILS die Stundung Ihrer Zahlungen, so sind Sie
dennoch berechtigt, Ihr Studium ungehindert fortzusetzen und erhalten
weiteres Studienmaterial entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen.
Die Regelung zur Kündigung des Studienvertrags bleibt von einer
gewährten Stundung unberührt.
13. Vertragliche Sicherheit
Für Sie und das ILS gelten die in dieser Anmeldung festgelegten
Regeln. Die Angaben im Studienhandbuch sind darum Bestandteil dieses
Vertrags.
Mit Ihrer Anmeldebestätigung erhalten Sie eine genaue Beschreibung
des gewählten Lehrgangs, die der für Sie bestimmten Kopie der
Vertragsurkunde beigeheftet ist. Wir beteiligen uns nicht an einem
Streitbeilegungsverfahren im Sinne des
Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG).
14. Staatliche Zulassung
Alle ILS-Lehrgänge entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind
von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), Köln,
geprüft und zugelassen. Gerichtsstand ist Ihr Wohnort.
15. Zertifizierter Qualitätsstandard
Das ILS ist nach DIN EN ISO 9001, dem weltweit anerkannten Standard für wirksame Qualitätsmanagementsysteme in Unternehmen, zertifiziert.