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Rund 3,5 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Die Mehrzahl von ihnen leben mit Hilfe von Angehörigen und ambulanten Pflegediensten weiter zu Hause. Als zertifizierte Pflegeberater/in nach §7a SGBXI - einschließlich Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 und § 45 SGB XI - bieten Sie Betroffenen eine umfassende individuelle Pflegeberatung in allen Fragen zu Sozialleistungen und Hilfsangeboten. Im Lehrgang erwerben Sie das hierfür gesuchte Know-how, um schnell passende Hilfsangebote zu finden und gemeinsam mit allen Beteiligten individuelle Versorgungspläne zu erstellen.
Sie können den Lehrgang auch schneller absolvieren. Ihr/e Studienberater/in passt den Studienplan individuell an. Die Gesamtstudiengebühr bleibt dabei unverändert.
Für die Teilnahme am Lehrgang benötigen Sie in der Regel eine Ausbildung als Pflegefachkraft, Sozialversicherungsfachangestellte/r, Sozialpädagoge/in bzw. Sozialarbeiter/in oder ein Studium (mind. Bachelor) im sozialen Bereich. Für Personen ohne praktische pflegerische Vorerfahrungen durch Ausbildung oder berufliche Tätigkeit ist ein mindestens neuntägiges Praktikum in einer Einrichtung mit pflegerischem Fokus vorgesehen.
18 Studienhefte, 8 Online-Tests, 4 schriftliche Einsendeaufgaben, 1 Fallaufgabe, 1 Fachbuch, 1 Praktikumsleitfaden
Ein gelungener Studienstart ist maßgeblich für Ihren Studienerfolg! Deshalb erhalten Sie bei uns Ihre ersten Studienunterlagen sowohl digital als auch zusätzlich in gedruckter Form. Anschließend können Sie auf "rein digital" umstellen und jederzeit flexibel wechseln. Zusatzkosten für die gedruckten Studienmaterialien entstehen nicht.
Aktueller Windows-PC oder macOS-Computer mit Internetzugang
Sie erhalten nach erfolgreicher Bearbeitung aller Studienhefte und Online-Tests das Abschlusszeugnis "Grundlagen der Pflegeberatung".
Nach bestandener Abschlussprüfung durch die erfolgreiche Bearbeitung einer Fallaufgabe erhalten Sie das Abschlusszertifikat "Geprüfte/r Pflegeberater/in nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI". Die Befähigung zur Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 und § 45 SGB XI wird auf dem Zertifikat zusätzlich vermerkt. Auf Wunsch stellen wir es Ihnen auch als international verwendbares ILS-Certificate in englischer Sprache aus.
Wird ein Mensch pflegebedürftig, müssen nicht selten rasch Antworten auf wichtige Fragen gefunden werden:
Um Schritt für Schritt Antworten und machbare Lösungen zu finden, haben Pflegebedürftige und Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die von Krankenkassen, Pflegediensten, Krankenhäusern, Verbraucherzentralen, Sozialämtern, Pflegestützpunkten und privaten Pflegeberatungen angeboten wird.
Als Pflegeberater/in verfügen Sie über umfassendes Wissen, insbesondere im Sozial- und Sozialversicherungsrecht. Kompetent im Case Management, begleiten Sie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in der jeweiligen Pflegesituation, nehmen sich ihrer Sorgen und Fragen an und ermitteln den individuellen Hilfebedarf. Sie beraten umfassend über das vorhandene Leistungsangebot und kennen aktuelle Sozialleistungen und regionale Hilfsangebote. Auf Wunsch arbeiten Sie gemeinsam mit allen Beteiligten bedarfsgerechte, individuelle Versorgungspläne aus.
Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang sind ein Abschluss in einem pflegerischen Beruf (z. B. Kranken- oder Altenpflege, Sozialversicherungsfach, Sozial- oder Heilpädagogik) oder ein Studienabschluss, z. B. in sozialer Arbeit mit mindestens einjähriger Berufspraxis. Alternativ kann auch eine mehrjährige Berufspraxis in der Beratung zu einschlägigen Themen anerkannt werden. Ihre professionelle Beratungskompetenz rund um die Pflege, die Sie im Lehrgang erwerben, eröffnet Ihnen spannende neue berufliche Chancen in der Gesundheitsbranche. Eine ideale zusätzliche Qualifikation für Sie, wenn Sie künftig selbstständig, im Auftrag einer Krankenkasse oder auch angestellt bei einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung, in einer Verbraucherzentrale, im Sozialamt oder bei einem Pflegestützpunkt Menschen beratend unterstützen möchten.