Aufstiegs-BAföG

Staatliche Zuschüsse für Fachwirte, Techniker etc.
Alters- und einkommensunabhängige Förderungen bis zu 15.000,- Euro!

Personen, die das Ziel haben, sich zu Meistern, Technikern, staatlich geprüften Betriebswirten, Fachwirten oder Fachkaufleuten fortzubilden, können nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem so genannten Aufstiegs-BAföG, gefördert werden. Einen Anspruch haben dabei nicht nur angehende Meister, sondern auch Teilnehmer/innen an Fortbildungsveranstaltungen, die auf öffentlich-rechtliche bzw. staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereiten. Das Aufstiegs-BAföG ist nicht auf eine Fortbildung beschränkt, sondern kann für bis zu drei Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden: zum Beispiel vom Gesellen zum Servicetechniker, vom Servicetechniker zum Meister und vom Meister zum Betriebswirt.

Attraktive Förderung

Das Aufstiegs-BAföG wird bei Vorliegen der Förderungsfähigkeit einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Auch eine Altersgrenze besteht nicht. Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.

Die Förderung des sog. Maßnahmebeitrags wird bis zu einem Betrag von 15.000,- Euro gewährt. Er setzt sich aus 2 Komponenten zusammen, die unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden können:

  1. Einem nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss von 50%
  2. Einem zinsgünstigen Darlehen, das Sie jedoch nicht wahrnehmen müssen

Wichtige Informationen zum Darlehen:

  • Das Darlehen können Sie, müssen Sie aber nicht in Anspruch nehmen.
  • Beim Nachweis der bestandenen Prüfung werden Ihnen 50% der Darlehensschuld gestrichen - insgesamt können also 75% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren vom Staat übernommen werden.

Für folgende ILS-Fernlehrgänge können Fördermittel beantragt werden:


Download Förderungen und Zuschüsse für Ihren Fernkurs

Foerderbroschuere

Lesen Sie hier mehr über steuerliche Vorteile, staatliche Zuschüsse und weitere finanzielle Vergünstigungen - oder laden Sie sich unsere aktuelle Broschüre hierzu herunter:

> Broschüre als PDF laden ...