Begabtenförderung
Fleiß wird jetzt mit bis zu 6.000,- Euro bezuschusst
Begabte junge Leute mit abgeschlossener Berufsausbildung können über das Stipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eine Förderung als Zuschuss erhalten. Dies gilt für alle, die jünger als 25 Jahre, begabt und motiviert sind und mehr aus sich und ihrem Beruf machen möchten.
Voraussetzung für einen Zuschuss ist es, in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf auf einer der folgenden Grundlagen abgeschlossen zu haben:
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Handwerksordnung (HwO)
- Gesetzlich geregelter Fachberuf im Gesundheitswesen
Als grundsätzlich förderungswürdig gelten folgende Weiterbildungsmaßnahmen:
- Fachbezogene Weiterbildungen im Bereich der dualen Ausbildungsberufe: Meister/in, Techni-ker/in, Betriebswirt/in, Fachkaufmann/-frau, Fachwirt/in, Steuerfachwirt/in, Bilanzbuchhalter/in etc.
- Fachbezogene Weiterbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe
- Fachübergreifende Weiterbildungen wie beispielsweise EDV und persönlichkeitsbildende Kurse
Ob Ihr Kurs gefördert wird, entscheidet die zuständige Antragsstelle individuell. In der Regel ist dies die Kammer, bei der Ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen ist.
Wichtige Informationen:
- Die Förderung wird unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens oder Vermögens geleistet. Sie müssen Ihr Stipendium nicht zurückzahlen!
- Nehmen Sie vor der geplanten Maßnahme Kontakt zu der für Sie zuständigen Stelle auf, denn das Stipendium wird nicht für bereits begonnene Kurse gewährt.
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