100% Förderung durch Bildungsgutschein nach AZWV

Der Bildungsgutschein für Arbeitslose oder Arbeitssuchende ist bei Förderung beruflicher Weiterbildung als ein wichtiges Instrument der Bundesagentur für Arbeit anzusehen. Denn hiermit werden die Kosten für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen übernommen, wenn diese für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB II zugelassen sind. Das ILS, Deutschlands größte Fernschule ist als bundesweit zugelassener Bildungsträger bereits seit Jahren zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt. Mehr noch, mit aktuell 113 Weiterbildungsangeboten enthält das ILS das mit Abstand umfangreichste Angebot förderungsfähiger Fernlehrgänge.

In folgenden Bereichen werden vom ILS förderungsfähige Fernlehrgänge angeboten:

  • Gewerblich/Technischer Bereich 
  • Kaufmännischer Bereich 
  • Personenbezogene und soziale Dienstleistungen 
  • Unternehmensbezogene Dienstleistungen

Der Bildungsgutschein bietet Personen, die arbeitslos gemeldet sind oder konkret von Arbeitslosigkeit bedroht sind, die Möglichkeit, sich die Lehrgangsgebühren zu 100% übernehmen zu lassen. Auch kann der Bildungsgutschein für Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit geeignet sein.

Ein Antragsteller muss entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder bereits drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Nach einem Beratungsgespräch entscheidet die für den Antragssteller zuständige örtliche Arbeitsagentur individuell, ob eine Förderung über den Bildungsgutschein in Frage kommt. Hier wird u. a. die Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung geprüft, z. B. wie sich nach einer erfolgreich absolvierten Maßnahme die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung verbessern können. Wird ein Bildungsgutschein ausgestellt, weist dieser dann u. a. das jeweilige Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer aus. Im Anschluss daran wird er dann bei einem geeigneten Bildungsträger, wie z. B. dem ILS vorgelegt.

Damit werden die Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, von der Arbeitsagentur übernommen. Dazu zählen neben den reinen Lehrgangskosten auch möglichweise anfallende Fahrtkosten, Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und sogar für die Betreuung von Kindern. Weitere Auskünfte zum Bildungsgutschein erhalten Sie auch bei den Studienberatern des Instituts für Lernsysteme in Hamburg.

Update: Die AZWV wurde inzwischen umbenannt in AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Die Förderung mittels eines Bildungsgutscheins ist weiterhin möglich.

wl

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